Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung
Als freiberufliche Pflegefachfrau bin ich von den Krankenkassen anerkannt und rechne meine Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zur öffentlichen Spitex.
Die Leistungen werden gemäss den schweizweit festgelegten kassenpflichtigen Tarifen abgerechnet:
A – Abklärung und Beratung: CHF 76.90 / Stunde
B – Untersuchung und Behandlungspflege: CHF 63.00 / Stunde
C – Grundpflege: CHF 52.60 / Stunde
Die erforderliche ärztliche Verordnung hole ich direkt bei Ihrem Hausarzt ein.
Die Klienten/*innen beteiligen sich mit maximal einem Fünftel an den Pflegekosten. Den Rest übernehmen die Einwohnergemeinden.
Finanzierung im Kanton Baselland