Pflege mit Herz
Direkt und kompetent bei Ihnen Zuhause



 

 


Kassenpflichtige Leistungen

Abklärung und Beratung

Abklärung und Beratung

- Abklärung des Pflegebedarfs

- Beratungen und Anleitungen entsprechend zu Ihrer aktuellen Pflegesituation

- Koordination/Abklärungen mit Ärzten, Spitäler oder ambulanten Diensten

- Beraten und Unterstützung in der letzten Lebensphase

- Beratung in Krisen

- und vieles mehr

Behandlungspflege

Behandlungspflege

- Richten von Medikamenten

- Verabreichung von Augentropfen/Augensalben

- Blutzuckermanagement

- Verabreichen von Injektionen ( Insulin gem. Verordnung, injizieren von weiteren verordneten Medikamenten z.B. Fragmin usw.)

- Wundbehandlung

- Kontrollieren der Vitalzeichen (Blutdruck und Puls messen, Temperatur messen, Gewichtsevaluation)

- Stoma-/Katheter-/Drainagenpflege

- Verabreichung von Sondenkost

- und vieles mehr

Grundpflege

Grundpflege

- Körperpflege wie Duschen & Baden, Teil- und/oder Ganzkörperpflege

- Anziehen oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

- Einbinden und Ausbinden von Beinen (Kompressionsverband)

- Unterstützung bei der Mobilität

- und vieles mehr

Palliative Pflege

Palliative Pflege

- Bestmögliche Symptombehandlung unter Einbezug Ihrer Autonomie

- Betreuung/Beratung von Angehörigen

- Auf Wunsch setze ich unterstützend Aromapflege ein

- Zusammenarbeit mit dem mobilen Palliativdienst Baselland- SEOP

 

Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung

Als freiberufliche Pflegefachfrau bin ich von den Krankenkassen anerkannt und rechne meine Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zur öffentlichen Spitex.
Die Leistungen werden gemäss den schweizweit festgelegten kassenpflichtigen Tarifen abgerechnet:

A – Abklärung und Beratung: CHF 76.90 / Stunde
B – Untersuchung und Behandlungspflege: CHF 63.00 / Stunde
C – Grundpflege: CHF 52.60 / Stunde
Die erforderliche ärztliche Verordnung hole ich direkt bei Ihrem Hausarzt ein.

Die Klienten/*innen beteiligen sich mit maximal einem Fünftel an den Pflegekosten. Den Rest übernehmen die Einwohnergemeinden.



Finanzierung im Kanton Baselland